Gleich vorweg, mitmachen können alle, die eine Freude am Genießen, Kochen und darüber berichten haben.
Teilnahmeberechtigt für den Austria Food Blog Award 2025 (nachfolgend AFBA genannt) sind Genussmenschen mit Blogs und Accounts in Sozialen Netzwerken, Content Creatives, Food-Start Ups, Initiativen, Gruppen und Personen die gerne Essen, Kochen und sich dazu austauschen.
Die Teilnehmer:innen können in einer oder mehreren Kategorien einreichen. Pro Kategorie ist nur EINE Einreichung zulässig. Mitarbeiter:innen vom AFBA und Jurymitgliedern ist eine Teilnahme nicht gestattet.
Sofern der/die Einreicher:in noch nicht volljährig ist, ist die Teilnahme durch seinen Erziehungsberechtigten zu autorisieren. Einreichungen, die keine kulinarischen, bzw. den Kategorien entsprechende Themen, sowie unpassende oder obszöne Inhalte veröffentlichen, sowie Blogs, die kein Impressum führen, werden von der Teilnahme am AFBA ausgeschlossen.
Mit der Einreichung erklärt die Teilnehmerin/der Teilnehmer, die Teilnahmebedingungen gelesen zu haben und mit diesen Bedingungen einverstanden zu sein. Der Veranstalter akzeptiert eine Teilnahme nur unter den hier angegebenen Bedingungen. Sollten Unklarheiten auftreten, werden die Teilnehmer gebeten, sich an hallo@afba.at zu wenden.
An der Teilnahme Interessierte reichen ihre Beiträge auf www.afba.at mit Bild und Text sowie der Verlinkung auf einen Blog-Post oder Beitrag in den Sozialen Medien wie Facebook, Instagram, TikTok, YouTube, etc. bis zum Einreichschluß ein. Die Einreichphase ist von 8. bis 28. September 2025.
Alle Einreichungen gehen mit dem Termin “Blogger-Parade” live und sind ab 29. September 2025 auf www.afba.at einsehbar und mit allen angegebenen LINKS vernetzt. Ab diesem Zeitpunkt können die Einreichungen im Detail geteilt und promotet werden. Ab diesem Zeitpunkt startet die Jury mit der Bewertung und bestimmt die Nominierten für die Shortlist.
Die umfangreiche Pressearbeit und Medienkooperationen vom AFBA in klassischen Medien sowie Social Media bringen den Teilnehmenden am AFBA größere Bekanntheit und eine Ausweitung des Lesekreises. Die Teilnehmer:innen erklären sich mit der Pressearbeit sowie mit der Veröffentlichung ihrer Einreichung auf www.afba.at einverstanden.
Die Gewinner:innen beim AFBA werden in 2 Phasen durch eine unabhängige Jury ermittelt. Die Kriterien sind:
In Phase 1 wird die Shortlist nach den oben genannten Kriterien ermittelt. Die Shortlists werden auf www.afba.at am 1. Oktober 2025 veröffentlicht.
In Phase 2 ermittelt unsere unabhängige Jury aus den Shortlists die Gewinner:innen in jeder Kategorie durch individuelle Punktvergabe nach dem Schulnotenprinzip. Der Blog oder der Beitrag mit dem besten Notendurchschnitt hat gewonnen, die weiteren Platzierungen erfolgen in der Reihung der weiteren Noten. Bei Punktegleichstand entscheidet die Jury.
Die Bekanntgabe der Gewinner:innen erfolgt bei Preisverleihung am 16. Oktober 2025 in Wien. Alle Nominierten der Shortlist sind zum Finale eingeladen. Im Anschluss an die Preisverleihung werden die Preisträgerinnen und Preisträger auf www.afba.at veröffentlicht.
Die Gewinner:innen erhalten Urkunden. Alle Sachpreise, bzw. Gutscheine werden in Absprache mit den Gewinner:innen an die jeweilige Wohnadresse zugestellt, bzw. stehen an einer genannten Adresse zur Abholung bereit. Es ist keine Barablöse der Gewinne möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gutscheine sind ausschließlich in Österreich bis zu einem jeweiligen Termin gültig, bzw. einzulösen. Die jeweilige Gültigkeitsdauer bestimmt der Aussteller. Ein Umtausch ist ausgeschlossen.
Für Sachpreise die in Form von Gutscheinen wie Reisen angeboten werden, wird vom www.afba.at ein Termin in Absprache mit den Gewinner:innen und den Partnern festgesetzt. Kann die Gewinner:in den Preis bis zum 16.10.2026 nicht annehmen oder übernehmen, einen Gutschein z.b. an der Reise aus welchen Gründen auch immer nicht einlösen, oder ist der Termin für die Gewinner:in nicht möglich, verfällt der Gutschein.
Kann ein Gutschein oder z.b. eine Reise wegen einer gesetzlichen Maßnahme nicht stattfinden, verfällt das Angebot. Bei Gutscheinen gelten die jeweiligen Bedingungen des Ausstellers.
Mit der Einreichung und der Teilnahme am AFBA stimmen die Teilnehmer:innen zu, dass ihre angegebenen Daten (Personendaten, URLs, Bilder und Texte) richtig, vom AFBA gespeichert und für AFBA Marketingaktivitäten wie Zusendungen per E-Mail, Newsletter, per Post oder Sozialen Medien verwendet werden können. Des Weiteren räumen die Teilnehmer:innen dem AFBA das Recht zur Veröffentlichung ihrer Einreichungen sowie die Weiterverwendung und Bewilligung zur Nutzung der hochgeladenen Bilder, Texte und Daten zeitlich und räumlich uneingeschränkt ein.
Teilnehmer:innen erteilen das Recht auf Verwendung und Nutzung der eingereichten Daten, insbesondere die Verwendungs- und Nutzungsrechte an Bilder und Videos auf unbeschränkte Zeit ab. Die gleichen Rechte gelten auch für Medien-, Kooperationspartner und Sponsoren. Der AFBA ist berechtigt dieses auch an Dritte weiterzugeben. Das Nutzungsrecht bezieht sich sowohl auf die gesamten Einreichung, als auch auf Teile der Einreichung.
Teilnehmer:innen räumen das Recht zur Veröffentlichung von eingereichten Fotos, insbesondere von Fotos die auf Veranstaltungen im Rahmen des AFBA gemacht werden, dem AFBA und seinen Kooperationspartnern, ein. Die Teilnehmer:innen tragen Sorge, dass sie ausschließlich Inhalte aus eigener Produktion wie Fotos oder Texte teilnehmen. Der AFBA und seine Kooperationspartner halten sich schad- und klaglos. Der AFBA übernimmt keine Haftung für die Veröffentlichung von unrechtmäßig verwendeten Bildern oder Texten. Kommt es dennoch zu Urheberrechtsansprüchen Dritter, haftet die Teilnehmer:in dafür.
Jeder Versuch einer Manipulation, wie z.B. nicht korrekte oder irreführende Angaben, führen zum Ausschluss des betreffenden Teilnehmers oder der betreffenden Teilnehmerin. Dies gilt auch für Inhalte und Rechter Dritter, insbesondere Urheberrechte und Persönlichkeitrecht, verletzen.
AFBA behält sich ausdrücklich vor, die Bedingungen jederzeit ändern zu können. Es besteht kein Gewinnanspruch. Eine Barablöse von Sachpreisen ist nicht möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


















